Dienstag, 20. April 2010
Seit dem 1. April 2010 ist Product-Placement unter bestimmten Bedingungen auch in Deutschland zulässig. Doch die Verwirrung bei den Marktteilnehmern ist nach wie vor groß.
Durch die 13. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages bleibt Product-Placement in Deutschland zwar prinzipiell verboten, doch bei entsprechender Kennzeichnung ist es seit dem 1. April 2010 in Kino- und TV-Filmen, Serien, Sportsendungen und sonstigen Sendungen, die im Wesentlichen der Unterhaltung dienen, zulässig.
Ausdrücklich nicht erlaubt sind bezahlte Placements dagegen in Nachrichten, politischen Formaten, Ratgeber-Sendungen und Dokumentarfilmen. Daneben gelten auch für das Product-Placement allgemeine Werbeverbote, wie z. B. für Tabakerzeugnisse und verschreibungspflichtige Medikamente.
Auch rund 3 Wochen nach der Deregulierung wird im Werbemarkt noch viel diskutiert: "Was macht gutes Product-Placement aus?", "Was sind die größten Irrtümer bei der Kampagnenplanung?" und "Wie wirkt die neue Premium-Sonderwerbeform?"
Wir sind diesen Fragen auf den Grund gegangen. Lars-Eric Mann, Verkaufsdirektor Solutions, stellt am 22. April im aktuellen Sonderheft der Marke41, die neuesten Erkenntnisse vor.
Die kürzlich veröffentlichten Forschungsergebnisse finden Sie im Artikel "Product-Placement: IP Studien untersuchen die Wirkung".