15. Juli 2010
Seit 1. April 2010 ist Product Placement auch hierzulande legal. IP Deutschland ist der Wirkung dieser Premium-Sonderwerbeform mit gleich zwei Studien frühzeitig auf den Grund gegangen.
Ab 1. April 2010 wird die Werbeform des Product Placement - unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen - bekanntlich auch in Deutschland legal sein. Damit wird zu den bereits vorhandenen Special Ads eine neue Werbeform stoßen, die viele Möglichkeiten der Gestaltung bietet – aber von ihrer Wirkung her im deutschen Raum bislang noch wenig erforscht ist. Um hier mehr Licht ins Dunkel zu bringen, hat IP Deutschland in den vergangenen Jahren bereits mehrere Studien in Auftrag gegeben. Veröffentlicht wurde ferner vor geraumer Zeit unser Dossier "Product Placement: Mehrwert oder Mythos“, das einen Überblick über die bisherige Wirkungsforschung zu dieser Werbeform gibt.
Weiterhin hat das Institut Mediascore für IP Deutschland eine umfangreiche qualitative Studie mit apparativen Messverfahren durchgeführt. Ziel war ein systematischer Vergleich des Wirkungspotenzials von Product Placement, klassischer Werbung und der Kombination beider Werbeformen. Dazu wurden drei Testgruppen mit je 50 Personen gebildet, denen jeweils eine Folge des VOX Formats "Schmeckt nicht, gibt’s nicht" inklusive eines Werbeblocks gezeigt wurde.
Kernergebnisse der Studie:
Diese Ergebnisse geben eine erste Orientierung zur Wirkung von Product Placements. Dabei ist allerdings zu beachten, dass man diese Effekte nur erzielt, wenn die Marken gut in das Sendungsgeschehen integriert sind und nicht aufdringlich wirken. Sonst besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz in Reaktanz beim Zuschauer umschlägt.
Pflichthinweise steigern die Wirkung
Da laut EU-Richtlinie die ab April 2010 eingesetzten Product Placements zu Beginn und am Ende einer Sendung sowie nach jeder Werbeunterbrechung klar gekennzeichnet sein müssen, wurde in einer weiteren Studie der Einfluss von solchen Kennzeichnungen bzw. Pflichthinweisen auf die Werbewirkung ermittelt. Zum Einsatz kam – analog zum OTC-Pflichthinweis – jeweils ein farblich neutral gehaltener bildschirmfüllender Hinweis.
Wie die Untersuchung zeigt, stellen derartige Pflichthinweise für die Awareness der platzierten Marken wie erwartet einen Mehrwert dar und führen zu einer signifikanten Steigerung der ungestützten Erinnerung an ein Product Placement (+80 Prozent). Auch gestützt nimmt die Erinnerung deutlich zu (+23 Prozent). Dabei werden vor allem weniger auffällig platzierte Placements durch den Pflichthinweis häufig signifikant besser erinnert. Der Pflicht- oder "Warnhinweis" wird so zum "Suchhinweis" für die Zuschauer, dem diese offenbar gerne folgen. Auf das Image der Marken hat die Kennzeichnung indes keinen Einfluss, ebenso wenig auf die Awareness der Marken im klassischen Werbeblock.
Die Studie wurde in Kooperation mit der Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Astrid Zipfel von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführt. Dazu wurden zwei Testgruppen (bestehend aus insgesamt 187 Personen) die ersten 45 Minuten des deutschen Kinofilms "Wo ist Fred?" gezeigt, der augenscheinlich mehrere Produktplatzierungen enthält. Bei einer der Versuchsgruppen waren gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie die wiederholten Pflichthinweise zum Product Placement eingebunden.
| Titel | aktualisiert | Größe | Format |
|---|---|---|---|
| Product Placement Pilotstudie | 23.03.2010 | 1.348 KB | |
| Product Placement - Pflichthinweise | 04.03.2010 | 947 KB |
